freiwillige Kette

freiwillige Kette
1. Begriff: In ihrem Ursprung die vertikale  Kooperation einer Großhandlung mit ausgewählten Einzelhändlern (Anschlusskunden) und gleichzeitig die horizontale Kooperation solcher Großhändler, um das Absatzgebiet der f.K. über den regionalen Bereich einer Großhandlung ausdehnen zu können. Ein Ergebnis der horizontalen Kooperation des Großhandels ist i.d.R. die Errichtung einer nationalen Zentrale, so dass die f.K. ebenso wie die  Einkaufsgenossenschaften dreistufig organisiert sind.
- 2. Hauptziele: Erreichung höherer  Mengenrabatte und günstigerer Konditionen durch Auftragsbündelung sowie Sicherung und Rationalisierung der Marktbeziehungen zwischen Großhandlung und ihren Anschlusskunden. Ausdehnung der Tätigkeit der zentralen Organisationen durch Übernahme von Funktionen aus den Bereichen Buchführung, Kostenrechnung, Datenverarbeitung sowie v.a. des einheitlichen Absatzmarketing.
- Ferner: Modernisierung des Vertriebsstellennetzes durch  Mitgliederselektion, Versuch der Kompensation eventueller Wettbewerbsnachteile gegenüber  Filialunternehmungen durch Gründung von  Regiebetrieben und Einführung von neuen Partnerschaftsmodellen ( Kooperationskaufmann). Dadurch andererseits Verlust an Selbstständigkeit und damit bisheriger Stärken der f.K., wie Ideenreichtum, Originalität, Initiative sowie intrinsische Motivation.
- Vgl. auch  Full-Service-Kooperation.

Lexikon der Economics. 2013.

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